Es wird zwischen akuten und chronischen Schmerz-Syndromen unterschieden:
Akuter Schmerz: Dieser tritt beispielsweise bei Zahn-Schmerzen, akut-auftretenden Rückenbeschwerden oder bei einem Herz-Infarkt auf. In dieser Situation ist eine fachärztliche Versorgung sofort erforderlich.
Chronische Schmerzen: Hier besteht die Schmerz-Symptomatik länger als 3 Monate. Diese Beschwerden können im Zusammenhang mit beispielsweise körperlichen Erkrankungen wie
von Ihnen beschrieben werden.
Grundsätzlich ist es notwendig, die Ursache des bestehenden Schmerzsyndroms diagnostisch abzuklären.